Die Grundlagen für die Arbeit des Ortsteilbürgermeisters und des Ortsteilrates sind im Weimarer Ortsrecht im Detail geregelt. In der Hauptsatzung der Stadt Weimar (Paragrafen 3 und 4) ist bestimmt, in welcher Form und zu welchen Zeiten Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat gewählt werden und welche Aufgaben ihnen obliegen. Die aktuelle Hauptsatzung der Stadt Weimar kann HIER eingesehen werden.
Im Rahmen der Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 wurden auch in Weimar-Nord der Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte gewählt. Herr Merzenich, der in der Funktion des Ortsteilbürgermeister den Vorsitz des Ortsteilrates innehat, wurde mit 97,2 % im Amt bestätigt. Das Gremium hat gemäß der Kommunalverfassung 11 Mitglieder – den Ortsteilbürgermeister und zehn Ortsteilräte, von denen sechs bereits letzten Rat aktiv waren und vier neu hinzugekommen sind. Ihre Fragen, Anregungen, Wünsche oder Kritik können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten über den Ortsteilbürgermeister an uns herantragen Wenn Sie darüber hinaus mit einem der Ortsteilräte selber Kontakt aufnehmen wollen, können Sie dies gern über Herrn Merzenich tun.
Die Mitglieder des Ortsteilrates beraten regelmäßig einmal monatlich in öffentlicher Sitzung in der Aula der Lucas-Cranach-Schule in der Bonhoefferstraße. Bürgerinnen und Bürger unseres Ortsteiles können sich mit ihren Fragen, Probleme und Vorstellungen einbringen und sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Sofern einzelne Beratungen des Ortsteilrates nichtöffentlich durchgeführt werden müssen, wird im Schaukasten des Ortsteilbürgermeisters und auf dieser Homepage rechtzeitig vorher informiert..