Gesetzliche Grundlagen

Die entscheidende rechtliche Grundlage für die Arbeit des Ortsteilrates ist die Thüringer Kommunalordnung (THürKo). In diesem Gesetz ist das Kommunalrecht des Freistaates geregelt, unter welchen auch die Ortsteile fallen. Die Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates sind in diesem Rahmen unter § 45 dargelegt.

Zur THürKo geht es hier: www.landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003rahmen

Die Wahl des Ortsteilbürgermeisters und des Ortsteilrates erfolgt gemäß des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz- ThürKWG) für fünf Jahre. Ist innerhalb der Legislaturperiode die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters erforderlich oder rücken Mitglieder in den Ortsteilrat aufgrund von Ausscheiden nach, so endet deren Amtszeit mit dem nächsten regulären Wahltermin.

Der nächste reguläre Wahltermin ist am 26. Mai 2024.

Zum ThürKWG geht es hier: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWGTHrahmen